Zitierungen von § 38 See-BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 See-BV Anforderungen an Seefahrtzeiten (vom 31.07.2021)
...  (2) Absatz 1 gilt nicht für Bewerber für das Befähigungszeugnis nach § 38 Absatz 2 . (3) Absatz 1 gilt für den Nachweis des Fortbestandes der Befähigung nach ...
§ 40 See-BV Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise (vom 31.07.2021)
... Juni 2014 nach deutschem Recht ausgestellten Matrosenbrief, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 Absatz 3 Nummer 1 oder 2. den Abschluss einer Ausbildung nach den Anforderungen des Abschnitts A-III/5 ...
§ 42 See-BV Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises (vom 31.07.2021)
... erfüllt wurden. (3) Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 38 Absatz 1 erfüllen die Anforderungen nach Absatz 1, wenn sie den Abschluss einer überbetrieblichen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... „Fortbestand der" das Wort „beruflichen" gestrichen. 33. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 53 ... Juni 2014 nach deutschem Recht ausgestellten Matrosenbrief, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 Absatz 3 Nummer 1 oder 2. den Abschluss einer Ausbildung nach den Anforderungen des Abschnitts A-III/5 ... des STCW-Codes erfüllt wurden. (3) Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 38 Absatz 1 erfüllen die Anforderungen nach Absatz 1, wenn sie den Abschluss einer überbetrieblichen ...


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