interne Verweise§ 3 See-BV Zuständigkeiten (vom 01.07.2024) ... Ausbildung und Seefahrtzeit nach § 31 Absatz 2 Nummer 2, § 40 Absatz 2 Nummer 2 und § 42 Absatz 4 Nummer 2 , und 8. für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung nach § ...
Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung ... Ausbildung und Seefahrtzeit nach § 31 Absatz 2 Nummer 2, § 40 Absatz 2 Nummer 2 und § 42 Absatz 4 Nummer 2 , und 8. für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung nach ... Wörter „einer Antriebsleistung von 750 Kilowatt oder mehr" ersetzt. 37. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Voraussetzungen für den Erwerb des ... oder mehr" ersetzt. 37. § 42 wird wie folgt gefasst: „ § 42 Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und ... Aufzählen der Arten von Schraubensicherungsmitteln (Kleber, Lack) Anlage 6a (zu § 42 ) Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung Eine ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
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