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Synopse aller Änderungen der See-BV am 01.01.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2025 durch Artikel 72 des BEG IV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der See-BV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

See-BV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
See-BV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 72 Abs. 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
(Textabschnitt unverändert)

§ 61 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften


(Text alte Fassung)

Zuständigkeiten und Befugnisse nach Maßgabe des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes, des Seefischereigesetzes und anderen Rechtsvorschriften zur Entziehung von Berechtigungen, Beschränkung von Berechtigungen oder Sicherstellung und Beschlagnahme der entsprechenden Urkunden bleiben durch die §§ 56 bis 59 unberührt.

(Text neue Fassung)

Zuständigkeiten und Befugnisse nach Maßgabe des Seefischereigesetzes und anderen Rechtsvorschriften zur Entziehung von Berechtigungen, Beschränkung von Berechtigungen oder Sicherstellung und Beschlagnahme der entsprechenden Urkunden bleiben durch die §§ 56 bis 59 unberührt.


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