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Änderungen an Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
17.12.2019 | Synopse gesamt oder einzeln für § 4, § 5, § 6, § 7, § 8 (neu), § 9 (neu), § 8, § 9, § 10, Anlage 1, Anlage 2 | Artikel 71 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) |
01.07.2014 (17.10.2014) | § 3 | Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 9. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1621) |
01.07.2014 | § 9 | Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 16. Juni 2014 (BGBl. I S. 780) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und KautschukV. v. 27.06.1984 BGBl. I S. 847; aufgehoben durch § 10 V. v. 13.05.2014 BGBl. I S. 515, 780
Änderungen durch Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.07.2014 | § 12 | (Aufhebung) | Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11164/l.htm