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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HdlFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HdlFachwFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HdlFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Handelsfachwirt und zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin
B. v. 10.11.2014 BGBl. I S. 1708
Berichtigung HdlFachwFortbVBer
... vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 527) ist wie folgt zu berichtigen: In § 4 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Kundebindung" durch das Wort „Kundenbindung" ...
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