Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (3. MoselSchPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2014 BGBl. 2014 II S. 362; Geltung ab 01.06.2014, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2014 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 Nummer 4 und der in Artikel 1 Nummer 4 genannte Beschluss am 1. September 2014 in Kraft.



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