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Artikel 3a - RV-Leistungsverbesserungsgesetz (RV-LVG k.a.Abk.)

Artikel 3a Änderung des Altersteilzeitgesetzes


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2014 AltTZG § 15h (neu)

Nach § 15g des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 7 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird folgender § 15h eingefügt:

 
„§ 15h Übergangsregelung zum Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 2 erlischt der Anspruch auf die Leistungen nach § 4 nicht, wenn mit der Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen worden ist und die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sind."

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Zitierungen von Artikel 3a RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a RV-LVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RV-LVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 6 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Altersteilzeitgesetzes
... 15h des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 23. Juni 2014 (BGBl. I S. 787) geändert worden ist, wird folgender § ...