Artikel 2 - Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen (EiuFleischHRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juni 2014 RindHKlV § 1, § 3, § 4

Die Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186, 2196), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. September 2011 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Anhang V Teil A und Anhang XIa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. EU Nr. L 299 S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 vom 15. Dezember 2010 (ABl. L 346 vom 30.12.2010, S. 11) geändert worden ist," durch die Wörter „Anhang IV Teil A und Anhang VII Teil I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Fleischigkeits- und Fettklassen" durch die Wörter „Fleischigkeits- und Fettgewebeklassen" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „ausgewachsene Rinder, die zum Schlachtzeitpunkt über zwölf Monate alt waren, sowie nicht ausgewachsene Rinder" durch die Wörter „Rinder, die zum Schlachtzeitpunkt jünger als acht Monate alt waren sowie solche, die zum Schlachtzeitpunkt mindestens acht Monate alt waren" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „Schlachtkörper nicht ausgewachsener Rinder" durch das Wort „Rinderschlachtkörper" ersetzt.

3.
In § 4 Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EiuFleischHRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EiuFleischHRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 1 EiFlRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186, 2196), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juni 2014 (BGBl. I S. 793 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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