Artikel 3 - Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen (EiuFleischHRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juni 2014 SchafHKlV § 1

In § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. September 2011 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, werden die Wörter „Artikels 42 Abs. 1 Unterabs. 2 und Anhang V Buchstabe C der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über eine einheitliche GMO) (ABl. EU Nr. L 299 S. 1)" durch die Wörter „Artikels 10 Unterabsatz 2 und Anhang IV Teil C der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EiuFleischHRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EiuFleischHRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 3 EiFlRÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
... Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Juni 2014 (BGBl. I S. 793 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


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