Eingangsformel - Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung (WeinRuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) auf Grund

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des § 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, des § 13 Absatz 3 Nummer 3, des § 15 Nummer 1 bis 5, des § 21 Absatz 1 Nummer 1, des § 22 Absatz 2 Nummer 2, des § 22c Absatz 8 Nummer 3, des § 22d und des § 24 Absatz 2 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66),

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des § 13 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g, i, l und s des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) *) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 2 Absatz 3, des § 4 Absatz 1, im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 1 auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Satz 1 und des § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc auch in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1, sowie des § 5 Absatz 2 und des § 7 Absatz 1 des Agrarmarktstrukturgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und

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des § 9 Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2, des Agrarmarktstrukturgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917):


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*)
Anm. d. Red.: Die korrekte Fundstelle wäre "Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314)".



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