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§ 4 - Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 (KHStabG k.a.Abk.)

G. v. 29.04.1996 BGBl. I S. 654; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.1997 BGBl. I S. 1520 iVm. Artikel 217 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 2126-9-14 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 4



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 4 Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 217 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1869

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