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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung (VbrInsVVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
Die Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom 17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift der Verordnung wird wie folgt gefasst:
„Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren
(Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)". - 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Formulare". - b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe c werden die Angabe „Satz 1" und die Wörter „mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung" gestrichen.
- bbb)
- Buchstabe d wird aufgehoben.
- ccc)
- Die Buchstaben e bis h werden die Buchstaben d bis g.
- c)
- In Absatz 2 wird das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird jeweils in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.
- 4.
- Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VbrInsVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VbrInsVVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 5 RestSchBÄndG Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung
... Verbraucherinsolvenzformularverordnung vom 17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 2014 (BGBl. I S. 825 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird ...
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