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Frühere Fassungen von § 5 DirektZahlDurchfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.07.2021 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 16.07.2021 BGBl. I S. 2995 |
aktuell vorher | 27.11.2020 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 22.11.2020 BGBl. I S. 2473 |
aktuell vorher | 20.12.2019 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2726 |
aktuell | vor 20.12.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11211/al188071.htm