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Artikel 3 - Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (30. AbgGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 4 und 5 tritt am Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in Kraft. Der Präsident des Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
---
- *)
- Anm. der Redaktion: siehe B. v. 26. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3737)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2014.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes B. v. 26. Oktober 2017 BGBl. I S. 3737 m.W.v. 24. Oktober 2017
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Frühere Fassungen von Artikel 3 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2017 (10.11.2017) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 26.10.2017 BGBl. I S. 3737 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 3 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 30. AbgGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
30. AbgGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
B. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3737
Bekanntmachung 30. AbgGuaÄndGInkrB
... Artikel 3 Absatz 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) wird bekannt gemacht, dass die Nummern 4 und 5 des Artikels 1 ...
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