interne Verweise§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... § 21b Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2, § 21c Absatz 1 Satz 5, § 53 Absatz 2 und § 80a Satz 2 dieses Gesetzes auf diese Anlagen ebenfalls entsprechend anzuwenden, 3. für ...
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... nach § 11 Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Daten," eingefügt. 55. Dem § 80a wird folgender Satz angefügt: „Die Inanspruchnahme der unentgeltlichen ... § 21b Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2, § 21c Absatz 1 Satz 5, § 53 Absatz 2 und § 80a Satz 2 dieses Gesetzes auf diese Anlagen ebenfalls entsprechend anzuwenden, 3. für ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 62b Messung und Schätzung". e) Die Angabe zu § 80a wird wie folgt gefasst: „§ 80a Kumulierung". ... e) Die Angabe zu § 80a wird wie folgt gefasst: „ § 80a Kumulierung". 2. Nach § 3 Nummer 47 wird folgende ... ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt." 41. § 80a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 80a Kumulierung". b) Folgender Satz wird angefügt: „Satz 1 ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... g) Nach der Angabe zu § 80 wird folgende Angabe zu § 80a eingefügt: „§ 80a Kumulierungsverbot". h) Nach der ... Angabe zu § 80 wird folgende Angabe zu § 80a eingefügt: „§ 80a Kumulierungsverbot". h) Nach der Angabe zu § 83 wird folgende Angabe zu ... und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen erlassen, sofern § 80a nicht beeinträchtigt ist. --- 3 Amtlicher Hinweis: Zu beziehen ... nach § 79a anzuwenden." 27. Nach § 80 wird folgender § 80a eingefügt: „§ 80a Kumulierungsverbot ... 27. Nach § 80 wird folgender § 80a eingefügt: „§ 80a Kumulierungsverbot Investitionszuschüsse durch den Bund, das Land oder ein ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden. § 80a ist auf Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind, nicht anzuwenden. ...
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