interne Verweise§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39q ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ...
§ 37b EEG 2023 Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments (vom 16.05.2024) ... besondere Solaranlagen nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 unter entsprechender Anwendung des § 37d Absatz 1 Satz 2 ein abweichender Höchstwert anzuwenden. Dieser beträgt im Jahr 2024 9,5 Cent ... der Gebotswerte des jeweils höchsten im Untersegment für besondere Solaranlagen nach § 37d Absatz 1 Nummer 1 im Verfahren nach § 37d Absatz 2 noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine, ... Untersegment für besondere Solaranlagen nach § 37d Absatz 1 Nummer 1 im Verfahren nach § 37d Absatz 2 noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine, deren Zuschläge bei der ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 25.02.2025) ... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit Blick ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... die §§ 35, 37b, 38 und 38a in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden und ist § 37d nicht anzuwenden. (30) § 53 Absatz 5 und § 54 Absatz 3 sind vor dem 16. Mai ...
§ 101 EEG 2023 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt (vom 25.02.2025) ... 2, § 30 Absatz 2, § 36h Absatz 3 Satz 2 und 3, § 37 Absatz 3, § 37b Absatz 2, § 37d , § 38a Absatz 1 Nummer 5, § 38h Satz 2, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 1b, 2 und 4 ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Gebotsmenge,". b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 36e Absatz 1, § 37d , § 38f, § 39e Absatz 1 und § 39f Absatz 5 Nummer 4" durch die Angabe ... 39e Absatz 1 und § 39f Absatz 5 Nummer 4" durch die Angabe „§ 36e Absatz 1, § 37d , § 39e Absatz 1, § 39g Absatz 5 Nummer 4 und § 39j in Verbindung mit § 39e ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments". j) Die Angaben zu den §§ 37d , 38, 38a und 38b werden wie folgt gefasst: „§ 37d Erlöschen von ... Die Angaben zu den §§ 37d, 38, 38a und 38b werden wie folgt gefasst: „ § 37d Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § ... ihrer Internetseite spätestens drei Monate nach Ablauf der Fristen nach § 36e Absatz 1, § 37d Nummer 2 , § 38f, § 39e Absatz 1 und § 39f Absatz 5 Nummer 4 die Projektrealisierungsrate des ... bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments" ersetzt. 51. § 37d wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... eine Pönale leisten, 1. wenn ein Zuschlag für eine Solaranlage nach § 37d Nummer 1 erlischt, weil die Zweitsicherheit nicht rechtzeitig und vollständig geleistet worden ist, ... § 39k oder § 39m" ersetzt. dd) In Nummer 12 wird die Angabe „ § 37d Absatz 2" durch die Angabe „§ 37d" ersetzt. ee) Nummer 13 wird ... dd) In Nummer 12 wird die Angabe „§ 37d Absatz 2" durch die Angabe „ § 37d " ersetzt. ee) Nummer 13 wird wie folgt gefasst: „13. ... anzuwenden, wobei auch § 3 Nummer 42a und 43a dieses Gesetzes anzuwenden ist; 6. § 37d dieses Gesetzes ist anstelle von § 37d des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. ... und 43a dieses Gesetzes anzuwenden ist; 6. § 37d dieses Gesetzes ist anstelle von § 37d des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden; 7. § 38a dieses ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... die Zuordnung und den Wechsel". e) Die Angabe zu den §§ 37c und 37d wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 37c ... in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e ... Kategorien bezuschlagten Gesamtmenge." b) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 37d " durch die Angabe „§ 37e" ersetzt und werden nach den Wörtern ... besondere Solaranlagen nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 unter entsprechender Anwendung des § 37d Absatz 1 Satz 2 ein abweichender Höchstwert anzuwenden. Dieser beträgt im Jahr 2024 9,5 Cent pro ... der Gebotswerte des jeweils höchsten im Untersegment für besondere Solaranlagen nach § 37d Absatz 1 Nummer 1 im Verfahren nach § 37d Absatz 2 noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine, ... Untersegment für besondere Solaranlagen nach § 37d Absatz 1 Nummer 1 im Verfahren nach § 37d Absatz 2 noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine, deren Zuschläge bei der ... dem Komma gerundet." 36. § 37c wird durch die folgenden §§ 37c und 37d ersetzt: „§ 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten ... können, insbesondere in Form von Auslöseschwellen entsprechend Nummer 1. § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments (1) Abweichend ... oberhalb der Zuschlagsgrenze wird kein Zuschlag erteilt." 37. Der bisherige § 37d wird § 37e. 38. § 38 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... die §§ 35, 37b, 38 und 38a in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden und ist § 37d nicht anzuwenden. (30) § 53 Absatz 5 und § 54 Absatz 3 sind vor dem 16. Mai ... 2, § 30 Absatz 2, § 36h Absatz 3 Satz 2 und 3, § 37 Absatz 3, § 37b Absatz 2, § 37d , § 38a Absatz 1 Nummer 5, § 38h Satz 2, § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 1b, 2 und 4 ...
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