interne Verweise§ 19 EEG 2023 Zahlungsanspruch (vom 25.02.2025) ... erzeugten und in das Netz eingespeisten Strommenge, der nach Maßgabe einer Festlegung nach § 85d als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird (Abgrenzungsoption). ... Strommenge ist nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 85d zu bestimmen und nachzuweisen. Die Vorschriften dieses Gesetzes und des ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... erst anzuwenden, wenn und soweit jeweils konkretisierende Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85d wirksam werden. Für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 sind, abweichend von Absatz 1, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... erzeugten und in das Netz eingespeisten Strommenge, der nach Maßgabe einer Festlegung nach § 85d als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird (Abgrenzungsoption). Die ... Strommenge ist nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 85d zu bestimmen und nachzuweisen. Die Vorschriften dieses Gesetzes und des ... Buchstabe c geregelten Preissetzung durch den Übertragungsnetzbetreiber." 15. § 85d wird wie folgt gefasst: „§ 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung ... 15. § 85d wird wie folgt gefasst: „ § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung Die Bundesnetzagentur kann unter Beachtung der ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... f) Nach der Angabe zu § 85c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung". 2. In § 2 Satz 1 werden nach den ... wird, Absatz 3 nach Maßgabe dieses Absatzes und der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85d Satz 1 Nummer 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach Absatz 1 Nummer 2 ... wird, ist Absatz 3 Satz 1, 3 und 4 nach Maßgabe dieses Absatzes und der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 entsprechend anzuwenden, wobei abweichend von Absatz 3 Satz 1 kein Anspruch nach Absatz 1 Nummer 2 ... die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist und nach Maßgabe der Festlegung nach § 85d Satz 1 Nummer 4 als förderfähiger Anteil bestimmt und nachgewiesen wird. Die Vorschriften dieses ... nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e." 59. Nach § 85c wird folgender § 85d eingefügt: „§ 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung ... 59. Nach § 85c wird folgender § 85d eingefügt: „ § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung Die Bundesnetzagentur kann unter Beachtung der ... erst anzuwenden, wenn und soweit jeweils konkretisierende Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85d wirksam werden. (35) Abweichend von § 46 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz ist ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11230/v310813.htm