Artikel 9 - Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEGReformG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Anreizregulierungsverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2014 ARegV § 11, § 23

Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 8 wird die Angabe „35 Absatz 2" durch die Angabe „57 Absatz 3" ersetzt.

b)
In Nummer 15 wird die Angabe „§ 17d Absatz 4" durch die Angabe „§ 17d Absatz 7" ersetzt.

2.
In § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Offshore-Anlagen" durch die Wörter „Windenergieanlagen auf See" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EEGReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 2 SysStabVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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