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Artikel 18 - Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEGReformG k.a.Abk.)
Artikel 18 Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
Die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2013 (BGBl. I S. 310) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „16" durch die Wörter „19 Absatz 1 Nummer 2" und die Angabe „35" durch die Angabe „57" ersetzt.
- 2.
- In § 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „4" durch die Angabe „1" ersetzt.
- 3.
- § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 wird die Angabe „nach § 33b" durch die Wörter „im Sinne des § 5 Nummer 9" ersetzt.
- b)
- Satz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „den §§ 29 und 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.
- bbb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „31" durch die Angabe „50" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „28" durch die Angabe „48" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „32" durch die Angabe „51" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „27" durch die Angabe „44" ersetzt.
- ee)
- In Nummer 5 wird die Angabe „23" durch die Angabe „40" ersetzt.
- ff)
- In Nummer 6 wird die Angabe „24 bis 26" durch die Angabe „41 bis 43" ersetzt.
- 4.
- In § 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „nach Maßgabe einer vollziehbaren Entscheidung der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" gestrichen.
- 5.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Absätzen 1 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „16" durch die Wörter „19 Absatz 1 Nummer 2" und die Angabe „35" durch die Angabe „57" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 37 Absatz 2" durch die Angabe „§ 60 Absatz 1" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 EEGReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEGReformG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
V. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46
Artikel 1 3. AusglMechAVÄndV Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
... vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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