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Artikel 19 - Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEGReformG k.a.Abk.)

Artikel 19 Änderung der Herkunftsnachweisverordnung


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2014 HkRNV § 4, § 5, § 6

Die Herkunftsnachweisverordnung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Maßgabe des § 64 Absatz 4 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

2.
In § 5 Satz 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und wird die Angabe „55" durch die Angabe „79" ersetzt.

3.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „55" durch die Angabe „79" ersetzt.

cc)
In Nummer 5 wird die Angabe „55" durch die Angabe „79" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „63a" durch die Angabe „87" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 EEGReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 12 EEAusG Änderung der Herkunftsnachweisverordnung
... Herkunftsnachweisverordnung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt ...