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Artikel 16a - GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)

G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 16a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


Artikel 16a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2014 KHG § 17c, § 17d

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 5c des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17c Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „des Schlichtungsausschusses" durch die Wörter „eines für die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsamen und einheitlichen Schlichtungsausschusses" ersetzt.

b)
In Satz 8 werden nach dem Wort „Schlichtungsausschusses" die Wörter „sowie Regelungen zur Finanzierung der wahrzunehmenden Aufgaben" eingefügt.

c)
Die folgenden Sätze werden angefügt:

„Kommt keine Vereinbarung zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a Absatz 1 auf Antrag einer Vertragspartei. Wenn bis zum 31. August 2014 kein Schlichtungsausschuss anrufbar ist, ist die Aufgabe des Schlichtungsausschusses bis zu seiner Bildung übergangsweise von der Schiedsstelle nach § 18a Absatz 1 wahrzunehmen. Für diese Zeit kann die Schiedsstelle nach § 18a Absatz 1 unter Berücksichtigung der Vorgaben von Satz 3 einen vorläufigen Schlichtungsausschuss einrichten."

2.
§ 17d wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bb)
In Satz 5 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „2014" ein Komma und die Wörter „1. Januar 2015 oder 1. Januar 2016" eingefügt.

cc)
In Satz 7 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.

dd)
In Satz 8 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

ee)
In Satz 9 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

ff)
In Satz 10 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

b)
In Absatz 8 Satz 4 wird die Angabe „2014" durch die Angabe „2016" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 16a GKV-FQWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16a GKV-FQWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-FQWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 GKV-FQWG Inkrafttreten
... 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3a Buchstabe a und c, Nummer 5 bis 8 und 39 sowie die Artikel 16, 16a , 16b, 16c und 16d treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 1 Nummer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
G. v. 01.12.2015 BGBl. I S. 2114
Artikel 4 HPG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 16a des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt ...