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Artikel 16b - GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)

G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 16b Änderung der Bundespflegesatzverordnung


Artikel 16b wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2014 BPflV § 3, § 4, § 6, § 10, § 11, § 15, § 18, Anlage

Die Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel 5b des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „2014" ein Komma und die Angabe „2015 oder 2016" eingefügt.

cc)
In Satz 4 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.

dd)
In Satz 5 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

c)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt und werden nach den Wörtern „§ 9 Absatz 1 Nummer 5" die Wörter „in den Jahren 2015 und 2016 in zweifacher und in den Jahren 2017 und 2018 in einfacher Höhe" eingefügt.

d)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

e)
Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 wird die Angabe „2013 und 2014" durch die Angabe „2013, 2014, 2015 und 2016" und die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.

cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „2013 und 2014" durch die Angabe „2013, 2014, 2015 und 2016" und die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt.

b)
In Absatz 1 wird die Angabe „2017, 2018, 2019, 2020 und 2021" durch die Angabe „2019, 2020, 2021, 2022 und 2023" ersetzt.

c)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" und die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bbb)
In Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „2018 bis 2021" durch die Angabe „2020 bis 2023" ersetzt.

d)
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019", die Angabe „2018" durch die Angabe „2020", die Angabe „2019" durch die Angabe „2021", die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" und die Angabe „2021" durch die Angabe „2023" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

cc)
In Nummer 2 wird die Angabe „2018" durch die Angabe „2020" ersetzt.

dd)
In Nummer 3 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2021" ersetzt.

ee)
In Nummer 4 wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt.

ff)
In Nummer 5 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2023" ersetzt.

e)
In Absatz 4 wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt.

f)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019", die Angabe „2018" durch die Angabe „2020", die Angabe „2019" durch die Angabe „2021", die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" und die Angabe „2021" durch die Angabe „2023" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt.

bbb)
In Nummer 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

ccc)
In Nummer 2 wird die Angabe „2018" durch die Angabe „2020" ersetzt.

ddd)
In Nummer 3 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2021" ersetzt.

eee)
In Nummer 4 wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt.

fff)
In Nummer 5 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2023" ersetzt.

cc)
In Satz 3 wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt.

dd)
Satz 5 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

bbb)
In Nummer 2 wird die Angabe „2018" durch die Angabe „2020" ersetzt.

ccc)
In Nummer 3 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2021" ersetzt.

ddd)
In Nummer 4 wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt.

eee)
In Nummer 5 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2023" ersetzt.

g)
In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt.

h)
In Absatz 11 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2024" ersetzt.

3.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

4.
In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

5.
§ 11 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „2013, 2014 oder 2015" durch die Angabe „2013, 2014, 2015, 2016 oder 2017" ersetzt und werden nach dem Wort „Verordnung" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6" eingefügt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt und werden nach dem Wort „Verordnung" die Wörter „oder in der jeweils geltenden Fassung der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6" eingefügt.

6.
In § 15 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „2013, 2014 oder 2015" durch die Angabe „2013, 2014, 2015, 2016 oder 2017" ersetzt.

7.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2013 oder 2014" durch die Angabe „2013, 2014, 2015 oder 2016" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

8.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Die Übersicht wird wie folgt geändert:

aa)
In der Bezeichnung des Abschnitts B1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

bb)
In der Bezeichnung des Abschnitts B2 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

b)
In der Überschrift des Abschnitts B1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

c)
In der Überschrift des Abschnitts B2 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 16b GKV-FQWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16b GKV-FQWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-FQWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 GKV-FQWG Inkrafttreten
... 1 Buchstabe b, Nummer 3a Buchstabe a und c, Nummer 5 bis 8 und 39 sowie die Artikel 16, 16a, 16b , 16c und 16d treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 1 Nummer 4b ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 12 GKV-VSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), die zuletzt durch Artikel 16b des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt ...