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Zitierungen von § 7 KHStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KHStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KHStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
V. v. 10.07.2017 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 2. KHStatVÄndV
... wenn Leistungen für Zivilpatientinnen und Zivilpatienten erbracht werden." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Übermittlung, Veröffentlichung ... erbracht werden." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Übermittlung, Veröffentlichung (1) Das Statistische Bundesamt und die ...
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