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§ 1 - FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV)
V. v. 23.07.2014 BGBl. I S. 1222 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
Geltung ab 29.07.2014; FNA: 610-1-24 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 29.07.2014; FNA: 610-1-24 Allgemeines Steuerrecht
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung regelt
- 1.
- die Erhebung von Daten durch Dritte,
- 2.
- die Übermittlung der erhobenen Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern sowie
- 3.
- die Weiterleitung der übermittelten Daten an die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika
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Zitierungen von § 1 FATCA-USA-UmsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FATCA-USA-UmsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FATCA-USA-UmsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FATCA-USA-UmsV Begriffsbestimmungen
... Abkommen im Sinne dieser Verordnung ist das in § 1 genannte Abkommen, das am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten ist und durch das Zustimmungsgesetz ...
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