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Artikel 11 - Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG k.a.Abk.)
Artikel 11 Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 59 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 3 wird das Wort „oder" gestrichen.
- 2.
- In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- 3.
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
- „5.
- im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat."
Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 StRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StRAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 28 StRAnpG Inkrafttreten
... (4) Die Artikel 8 und 18 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. (5) Die Artikel 3, 9, 11 und 22 treten am 1. Januar 2015 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 6 StRAnpV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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