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Artikel 27 - Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Juli 2014 LStDV 1990 § 5

In § 5 Absatz 1 Nummer 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 52 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 52 Absatz 4 Satz 10 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 27 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 StRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 6 StVfModG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt ...