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Anlage 3 - Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG k.a.Abk.)

Anlage 3 zu Artikel 8 Nummer 5


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Lfd.
Nr.
WarenbezeichnungZolltarif
(Kapitel, Position,
Unterposition)
1SelenUnterposition 2804 90 00
2Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplat-
tierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
Positionen 7106 und 7107
3Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, zu nicht
monetären Zwecken; Goldplattierungen auf unedlen Metallen
oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
Unterpositionen 7108 11 00, 7108 12 00
und 7108 13 und Unterposition 7109 00 00
4Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplat-
tierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in
Rohform oder als Halbzeug
Position 7110 und Unterposition 7111 00 00
5Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder
anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen oder
Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Eisen- und Stahlerzeugnisse
Positionen 7201, 7205, 7206 bis 7229
6Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektroly-
tischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen,
in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kup-
fer; Stangen (Stäbe) und Profile aus Kupfer; Draht aus Kupfer;
Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als
0,15 mm; Folien und dünne Bänder, aus Kupfer ( ...), mit einer
Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
Unterposition 7402 00 00, Position 7403,
Unterposition 7405 00 00 und Positionen 7406
bis 7410
7Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeug-
nisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und
Flitter aus Nickel; Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus
Nickel; Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
Positionen 7501, 7502, Unterposition
7504 00 00, Positionen 7505 und 7506
8Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium;
Stangen (Stäbe) und Profile aus Aluminium; Draht aus Alumi-
nium; Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von
mehr als 0,2 mm; Folien und dünne Bänder, aus Aluminium
( ...) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
Positionen 7601, 7603 bis 7607
9Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei; Bleche, Bänder
und Folien, aus Blei
Positionen 7801 und 7804
10Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus Zink; Stangen
(Stäbe), Profile und Draht aus Zink; Bleche, Bänder und Folien,
aus Zink
Positionen 7901, 7903 bis 7905
11Zinn in Rohform; Stangen (Stäbe), Profile und Draht aus Zinn;
Bleche und Bänder, aus Zinn, mit einer Dicke von mehr als
0,2 mm
Position 8001, Unterpositionen 8003 00 00
und 8007 00 10
12Andere unedle Metalle (einschließlich Stangen (Stäbe), Profile,
Draht, Bleche, Bänder und Folien), ausgenommen andere
Waren daraus und Abfälle und Schrott
aus Positionen 8101 bis 8112
13Cermets, ausgenommen Waren daraus und Abfälle und
Schrott
Position 8113




 

Zitierungen von Anlage 3 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 StRAnpG zu Artikel 1 Nummer 5
...  3 (zu § 50g) 1. Unternehmen im Sinne von § 50g Absatz 3 Nummer 5 Buchstabe a ...