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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes (RiFlEtikettGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes in der jeweils vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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