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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2017 aufgehoben
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§ 1 - Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320 (Nr. 37); aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
Geltung ab 05.08.2014; FNA: 754-27-1 Energieversorgung
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Geltung ab 05.08.2014; FNA: 754-27-1 Energieversorgung
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§ 1 Anlagenregister; Datenschutz
1Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt das Anlagenregister nach § 6 Absatz 1 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist. 2Die Bundesnetzagentur hat bei der Einrichtung und bei dem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit unter *) Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu treffen.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 15 Nr. 1 G. v. 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) wurde sinngemäß durchgeführt.
Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien G. v. 13. Oktober 2016 BGBl. I S. 2258 m.W.v. 1. Januar 2017
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Frühere Fassungen von § 1 AnlRegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 15 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258 |
aktuell vorher | 30.07.2016 | Artikel 10 Strommarktgesetz vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1786 |
aktuell | vor 30.07.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 AnlRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AnlRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnlRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 AnlRegV Registrierungsverfahren (vom 01.01.2017)
... Verfahren oder eine elektronische Schnittstelle nutzen, soweit diese den Vorgaben nach § 1 Satz 2 entsprechen. Der Netzbetreiber ist zur Überprüfung und Bestätigung ... 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Bundesnetzagentur darf unter Beachtung des § 1 Satz 2 für die Übermittlung der Daten ein bestimmtes Format sowie ein etabliertes und ...
§ 9 AnlRegV Erhebung, Speicherung, Nutzung, Löschung und Abgleich der registrierten Daten (vom 01.01.2017)
... der Daten im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Stellen unter Beachtung des § 1 Satz 2 ein bestimmtes Format und ein etabliertes und dem Schutzbedarf angemessenes ...
§ 12 AnlRegV Auskunftsrechte (vom 01.01.2017)
... der Netzbetreiber zum Anlagenregister erfolgen, soweit diese den Vorgaben nach § 1 Satz 2 entspricht. (2) Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ... kann für die Datenübermittlung nach Absatz 2 und 3 unter Beachtung des § 1 Satz 2 ein etabliertes und dem Schutzbedarf angemessenes Verschlüsselungsverfahren ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 15 EEAusG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 2 werden die Wörter „unter Beachtung von § 9 des Bundesdatenschutzgesetztes ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 10 StroMaG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... § 1 Satz 1 der Anlagenregisterverordnung vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1320), die zuletzt durch ...
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