Artikel 15 - Tarifautonomiestärkungsgesetz (MiLoGEG k.a.Abk.)

Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 15 ändert mWv. 1. Januar 2018 MiLoG § 24, AEntG § 24a, mWv. 1. Januar 2019 SGB IV § 115

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 § 24 und Artikel 6 Nummer 16 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

(3) Artikel 9 Nummer 1 und 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. August 2014.



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