Tools:
Update via:
§ 3 - Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (GrenzAV k.a.Abk.)
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 ändert mWv. 29. August 2014 GrenzAV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 519) geändert worden ist, außer Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. August 2014.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11265/a188798.htm