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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)
V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600 (Nr. 41); Geltung ab 29.08.2014, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme
Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. August 2014 LogistikKfmFortbV § 1, Anlage 1, Anlage 2
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 241), die durch Artikel 61 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- 2.
- In § 1 Absatz 1 und 3 wird jeweils das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- b)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Das Wort „Fachkaufmann" wird jeweils durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „durch Artikel 61 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459)" ersetzt.
- 4.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- b)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Das Wort „Fachkaufmann" wird jeweils durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „durch Artikel 61 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459)" ersetzt.
Text in der Fassung der Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen B. v. 9. Oktober 2014 BGBl. I S. 1600 m.W.v. 29. August 2014
Frühere Fassungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.08.2014 (14.10.2014) | Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 09.10.2014 BGBl. I S. 1600 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. FortbVÄnduAufhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
B. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1600
Berichtigung 3. FortbVÄnduAufhVBer
... vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist jeweils ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 68 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme und Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme
... Fachwirtin für Logistiksysteme vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 241), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459 , 1600) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 6 ...
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