Tools:
Update via:
Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)
V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600 (Nr. 41); Geltung ab 29.08.2014, abweichend siehe Artikel 4
|
|
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsassistent - Industrie
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsassistent - Industrie vom 15. August 1977 (BGBl. I S. 1571) wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. FortbVÄnduAufhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 3. FortbVÄnduAufhV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2015 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11268/a188812.htm