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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MarkFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkFachwFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 MarkFachwFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11269/v233226.htm