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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (2. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Juni 2001 (BGBl. I S. 1027) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „39" durch die Angabe „65" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird die Angabe „75" durch die Angabe „130" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. KSKBeiratVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.01.2017 BGBl. I S. 77
Artikel 1 3. KSKBeiratVÄndV Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2014 (BGBl. I S. 1519) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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