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§ 5 - Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV)
V. v. 12.09.2014 BGBl. I S. 1522 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 81 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7110-3-193 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7110-3-193 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch
Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Galvaniseur-Handwerk zu berücksichtigen.
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