§
1 der
Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom
7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 4 wird durch die folgenden Nummern 4 und 5 ersetzt:
- „4.
- der Amtschefin oder dem Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr,
- 5.
- der Präsidentin, dem Präsidenten, der Amtschefin oder dem Amtschef des Planungsamtes der Bundeswehr,".
- 2.
- Die bisherigen Nummern 5 bis 9 werden die Nummern 6 bis 10.
Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 3068