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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 1 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015-2017 k.a.Abk.)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1554 (Nr. 45); aufgehoben durch § 5 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3517
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-9-9 Gemeindefinanzen
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Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-9-9 Gemeindefinanzen
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§ 1
Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2010 ist für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 maßgebend. Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen wird die Einkommensteuer nach § 51a des Einkommensteuergesetzes zugrunde gelegt. Sofern keine Angabe zur Einkommensteuer nach § 51a des Einkommensteuergesetzes vorliegt, wird die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a Absatz 1 und 5 des Einkommensteuergesetzes verwendet, bei nichtveranlagten steuerpflichtigen Personen ist die einbehaltene Lohnsteuer maßgebend.
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