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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 3 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015-2017 k.a.Abk.)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1554 (Nr. 45); aufgehoben durch § 5 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3517
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-9-9 Gemeindefinanzen
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Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-9-9 Gemeindefinanzen
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§ 3
Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen nach dem Komma zu berechnen und auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11289/a189060.htm