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Zitierungen von § 16 OGErzeugerOrgDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 OGErzeugerOrgDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OGErzeugerOrgDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 2 WeinVuaÄndV Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... ihre in Satz 1 genannte Betriebsnummer der Erzeugerorganisation mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von ... mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen Rechnungen können auch auf ...
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