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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (2. AGMahnVordrVÄndV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 46a Absatz 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

 
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