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Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung (FluVGBek k.a.Abk.)

B. v. 06.10.2014 BGBl. I S. 1599 (Nr. 46)
Geltung ab 15.10.2014; FNA: 1136-5 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Bekanntmachung



Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" zu begehen.


Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière

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