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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (IndMstrKunstStFortbVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 515, 780) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 3 Absatz 3 sind jeweils die Wörter „Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" durch die Wörter „Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" zu ersetzen.
In § 3 Absatz 3 sind jeweils die Wörter „Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" durch die Wörter „Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" zu ersetzen.
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