Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (49. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 2014.

 
Anzeige