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Artikel 3 - Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (AsylVfGuaÄndG 2014 k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. November 2014.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11323/a189316.htm