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Artikel 5 - Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (6. SpielVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 5 Weitere Änderung der Spielverordnung zum 10. November 2019
Die Spielverordnung, die zuletzt durch Artikel 4 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden." - b)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 mehr als die dort genannte Zahl von Spielgeräten aufstellt,".
Zitierungen von Artikel 5 Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 6. SpielVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
6. SpielVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 6. SpielVÄndV Inkrafttreten
... 2015 in Kraft. (4) Artikel 4 tritt am 10. Februar 2016 in Kraft. (5) Artikel 5 tritt am 10. November 2019 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 08.12.2014 BGBl. I S. 2003
Artikel 1 7. SpielVÄndV Änderung der Spielverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. November 2014 (BGBl. I S. 1678) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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