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Anlage 4 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1690 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
Geltung ab 14.11.2014; FNA: 7847-37-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 14.11.2014; FNA: 7847-37-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 4 (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Botanische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung |
Glycine max | Sojabohne |
Lens spp. | alle Arten der Gattung Linsen |
Lotus corniculatus | Hornschotenklee |
Lupinus albus | Weiße Lupine |
Lupinus angustifolius | Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine |
Lupinus luteus | Gelbe Lupine |
Medicago lupulina | Hopfenklee (Gelbklee) |
Medicago sativa | Luzerne |
Medicago x varia | Bastardluzerne, Sandluzerne |
Melilotus spp. | alle Arten der Gattung Steinklee |
Phaseolus vulgaris | Gartenbohne |
Pisum sativum | Erbse |
Trifolium alexandrinum | Alexandriner Klee |
Trifolium hybridum | Schwedenklee (Bastardklee) |
Trifolium incarnatum | Inkarnatklee |
Trifolium pratense | Rotklee |
Trifolium repens | Weißklee |
Trifolium resupinatum | Persischer Klee |
Trifolium subterraneum | Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) |
Onobrychis spp. | alle Arten der Gattung Esparsetten |
Ornithopus sativus | Serradella |
Vicia faba | Ackerbohne |
Vicia pannonica | Pannonische Wicke |
Vicia sativa | Saatwicke |
Vicia villosa | Zottelwicke |
Trigonella foenum-graecum | Bockshornklee |
Trigonella caerulea | Schabzigerklee |
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung V. v. 23. März 2018 BAnz AT 29.03.2018 V1 m.W.v. 30. März 2018
Frühere Fassungen von Anlage 4 DirektZahlDurchfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.03.2018 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1 |
aktuell vorher | 23.12.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 12.12.2017 BGBl. I S. 3938 |
aktuell | vor 23.12.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 DirektZahlDurchfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlDurchfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 DirektZahlDurchfV Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) (vom 23.12.2017)
... als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, dürfen die in Anlage 4 aufgeführten Arten angebaut werden. Sofern die in Anlage 4 genannten Arten ... wird, dürfen die in Anlage 4 aufgeführten Arten angebaut werden. Sofern die in Anlage 4 genannten Arten vorherrschen, dürfen sie auch in Mischungen mit anderen Pflanzen angebaut ... (3) Auf einer Fläche im Sinne des Absatzes 1 müssen sich andere nach Anlage 4 zulässige stickstoffbindende Pflanzen als die in Absatz 2 Satz 1 genannten im Antragsjahr ...
§ 32a DirektZahlDurchfV Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) (vom 30.03.2018)
... der in Anlage 5 aufgeführten Arten mit Ausnahme a) von Arten, die auch von der Anlage 4 umfasst sind, und b) der Arten echter Buchweizen, Sonnenblume, weißer Senf, ...
§ 35 DirektZahlDurchfV Übergangsregelung (vom 30.03.2018)
... oder geänderten Vorschriften in den §§ 2, 25, 27, 28, 29, 31 und 32 und in Anlage 4 sind auf Anträge für die Kalenderjahre 2015 bis 2017 und deren Abwicklung in der am 22. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1
Artikel 1 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... der in Anlage 5 aufgeführten Arten mit Ausnahme a) von Arten, die auch von der Anlage 4 umfasst sind, und b) der Arten echter Buchweizen, Sonnenblume, weißer Senf, ... anzuwenden." 9. Anlage 2 wird aufgehoben. 10. In den Anlagen 3 und 4 wird jeweils das Wort „Seradella" durch das Wort „Serradella" ersetzt. ...
Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
V. v. 24.02.2015 BGBl. I S. 166
Artikel 2 InVeKoSVEV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... (3) Auf einer Fläche im Sinne des Absatzes 1 müssen sich andere nach Anlage 4 zulässige stickstoffbindende Pflanzen als die in Absatz 2 Satz 1 genannten im Antragsjahr ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Sofern die in Anlage 4 genannten Arten vorherrschen, dürfen sie auch in Mischungen mit anderen Pflanzen angebaut ... oder geänderten Vorschriften in den §§ 2, 25, 27, 28, 29, 31 und 32 und in Anlage 4 sind auf Anträge für die Kalenderjahre 2015 bis 2017 und deren Abwicklung in der am 22. ... caerula" durch die Wörter „Trigonella caerulea" ersetzt. 12. Der Anlage 4 werden folgende Zeilen angefügt: „Trigonella ...
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