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Anlage 5 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird



Botanische Bezeichnung Deutsche Bezeichnung
Gruppe A

Agrostemma githago Kornrade
Anethum graveolens Dill
Borago officinalis Borretsch
Calendula officinalis Ringelblume
Camelina sativa Leindotter
Carthamus tinctorius Färberdistel, Saflor
Centaurea cyanus Kornblume
Coriandrum sativum Koriander
Fagopyrum esculentum Echter Buchweizen
Helianthus annuus Sonnenblume
Lupinus albus Weiße Lupine
Lupinus angustifolius Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine
Lupinus luteus Gelbe Lupine
Malva sylvestris Wilde Malve
Medicago lupulina Hopfenklee (Gelbklee)
Melilotus albus Weißer Steinklee
Myosotis arvense Acker-Vergissmeinnicht
Nigella sativa Echter Schwarzkümmel
Ornithopus sativus Serradella
Papaver rhoeas Klatschmohn
Phacelia tanacetifolia Phazelie
Pisum sativum subsp. arvense Futtererbse (Felderbse, Peluschke)
Raphanus sativus Ölrettich, Meliorationsrettich
Reseda luteola Färber-Wau
Silybum marianum Mariendistel
Sinapis alba Weißer Senf
Trifolium alexandrinum Alexandriner Klee
Trifolium incarnatum Inkarnatklee
Trifolium pratense Rotklee
Trifolium resupinatum Persischer Klee
Vicia sativa Saatwicke
Vicia villosa Zottelwicke
Gruppe B

Achillea millefolium Schafgarbe
Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig
Angelica sylvestris Wald-Engelwurz
Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille
Campanula trachelium Nesselblättrige Glockenblume
Carduus nutans Nickende Distel
Carum carvi Kümmel
Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume
Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume
Cichorium intybus Gewöhnliche Wegwarte
Clinopodium vulgare Wirbeldost
Crepis biennis Wiesen-Pippau
Daucus carota subsp. carota Wilde Möhre
Dipsacus fullonum Wilde Karde
Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf
Epilobium angustifolium Schmalblättriges Weidenröschen
Filipendula ulmaria Echtes Mädesüß
Foeniculum vulgare Fenchel
Hypericum perforatum Echtes Johanniskraut
Isatis tinctoria Färber-Waid
Leonurus cardiaca Echtes Herzgespann
Leucanthemum ircutianum Fettwiesen-Margerite
Leucanthemum vulgare Margerite
Linaria vulgaris Gewöhnliches Leinkraut
Lotus corniculatus Hornschotenklee
Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke
Lythrum salicaria Gewöhnlicher Blutweiderich
Malva moschata Moschus-Malve
Medicago sativa Luzerne
Melilotus officinalis Gelber Steinklee
Oenothera biennis Gemeine Nachtkerze
Onobrychis viciifolia Saat-Esparsette
Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost, Wilder Majoran
Pastinaca sativa Gewöhnlicher Pastinak
Pimpinella major Große Bibernelle
Pimpinella saxifraga Kleine Bibernelle
Plantago lanceolata Spitzwegerich
Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle
Reseda lutea Gelber Wau
Salvia pratensis Wiesensalbei
Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf
Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf
Silene vulgaris Gemeines Leimkraut
Silphium perfoliatum Durchwachsene Silphie
Solidago virgaurea Gewöhnliche Goldrute
Tanacetum corymbosum Ebensträußige Wucherblume
Tanacetum vulgare Rainfarn
Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian
Trifolium hybridum Schwedenklee (Bastardklee)
Trifolium repens Weißklee
Verbascum densiflorium Großblütige Königskerze
Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze
Verbascum nigrum Schwarze Königskerze
Verbascum phoeniceum Violette Königskerze






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 DirektZahlDurchfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.03.2018Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32a DirektZahlDurchfV Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) (vom 30.03.2018)
... befindet, der durch Aussaat einer Mischung von 1. mindestens zehn der in Anlage 5 Gruppe A aufgeführten Arten, die zusätzlich um in Anlage 5 Gruppe B aufgeführte ... 1. mindestens zehn der in Anlage 5 Gruppe A aufgeführten Arten, die zusätzlich um in Anlage 5 Gruppe B aufgeführte Arten ergänzt sein kann, oder 2. mindestens fünf ... B aufgeführte Arten ergänzt sein kann, oder 2. mindestens fünf der in Anlage 5 Gruppe A und mindestens 15 der in Anlage 5 Gruppe B aufgeführten Arten etabliert ... kann, oder 2. mindestens fünf der in Anlage 5 Gruppe A und mindestens 15 der in Anlage 5 Gruppe B aufgeführten Arten etabliert worden ist. Im Fall des Satzes 1 ... auf der Fläche ein Pflanzenbestand befindet, der durch Aussaat 1. einer der in Anlage 5 aufgeführten Arten mit Ausnahme a) von Arten, die auch von der Anlage 4 umfasst ... Senf, durchwachsene Silphie oder 2. einer Mischung mehrerer der in Anlage 5 aufgeführten Arten etabliert worden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1
Artikel 1 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... befindet, der durch Aussaat einer Mischung von 1. mindestens zehn der in Anlage 5 Gruppe A aufgeführten Arten, die zusätzlich um in Anlage 5 Gruppe B aufgeführte ... 1. mindestens zehn der in Anlage 5 Gruppe A aufgeführten Arten, die zusätzlich um in Anlage 5 Gruppe B aufgeführte Arten ergänzt sein kann, oder 2. mindestens fünf ... B aufgeführte Arten ergänzt sein kann, oder 2. mindestens fünf der in Anlage 5 Gruppe A und mindestens 15 der in Anlage 5 Gruppe B aufgeführten Arten etabliert ... kann, oder 2. mindestens fünf der in Anlage 5 Gruppe A und mindestens 15 der in Anlage 5 Gruppe B aufgeführten Arten etabliert worden ist. Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ... auf der Fläche ein Pflanzenbestand befindet, der durch Aussaat 1. einer der in Anlage 5 aufgeführten Arten mit Ausnahme a) von Arten, die auch von der Anlage 4 umfasst ... Senf, durchwachsene Silphie oder 2. einer Mischung mehrerer der in Anlage 5 aufgeführten Arten etabliert worden ist." 8. § 35 wird wie ... „Seradella" durch das Wort „Serradella" ersetzt. 11. Folgende Anlage 5 wird angefügt: „Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) ... ersetzt. 11. Folgende Anlage 5 wird angefügt: „ Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen ...