Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Teil 2 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)


Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber

§ 5 Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013



Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird ab dem Jahr 2018 nicht mehr angewendet.




§§ 6 bis 9 (aufgehoben)


§§ 6 bis 9 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert