Tools:
Update via:
Zitierungen von § 23 DirektZahlDurchfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlDurchfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21a DirektZahlDurchfV Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (vom 14.07.2015)
... 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes enden, 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 24 Absatz ...
§ 24 DirektZahlDurchfV Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil (vom 30.03.2018)
... Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ...
§ 24a DirektZahlDurchfV Pflicht zur Umwandlung in Dauergrünland (vom 14.07.2015)
... für andere Nutzungen umgewandelt worden ist, ist 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der Vorschriften dieses Unterabschnitts ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1
Artikel 1 DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes enden, 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. ... soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 24 Absatz ... weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil (1) Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... für andere Nutzungen umgewandelt worden ist, ist 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der Vorschriften dieses Unterabschnitts ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11333/v189404.htm